FAQ – Die häufigsten Fragen die Patienten uns stellen.
Fragen im Zusammenhang mit dem Ablauf der ergotherapeutischen Behandlung.
Was ist Ergotherapie eigentlich?
Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.
(DVE)
Ergotherapie beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage und wird vom Arzt verordnet.
Wo erhalte ich ein Rezept / eine ärztliche Verordnung?
Dies können Hausärzte, Kinderärzte oder Fachärzte sein.
! Wichtig: Ein Rezept für die ergotherapeutische Behandlung verliert 28 Tage nach
Ausstellung seine Gültigkeit. Vereinbaren Sie deshalb zuerst einen Termin
und lassen sich danach das Rezept ausstellen.
Entstehen Ihnen Kosten bei einer ergotherapeutischen Behandlung?
Privatversicherte haben mit ihrer Krankenkasse einen Vertrag geschlossen, der die Höhe der Kostenübernahme regelt. Hiervon ist abhängig wie hoch der Anteil ist den Sie selbst tragen müssen.
Wie lange dauert eine Behandlung?
In Gruppensettings sind teilweise längere Behandlungszeiten vorgegeben.
Wie viele Termine muss ich wahrnehmen, bis meine Beschwerden besser werden?
Es gibt Beschwerden / Einschränkungen die sich durch wenige Termine in der Praxis deutlich verbessern können und andere, die eine dauerhafte Behandlung notwendig machen.
Von großer Bedeutung für die Verbesserung Ihrer Beschwerden ist in jedem Fall ihre Mitarbeit. Wir geben unseren Patienten gezielte Eigenübungen / Anleitungen für den Alltag mit. Diese sollten Sie so häufig als möglich durchführen.
Wieso muss eine kurzfristig abgesagte Therapie anteilsmäßig privat gezahlt werden?
Die In-Rechnung-Stellung bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen - also 24-h- vor dem Termin - erfolgt auf der Grundlage des §611 und §615 BGB.
